Vorsorge bei Kindern

Die Vorsorgemedizin ist zentrales Element der medizinischen Grundversorgung von allen in Österreich geborenen Kindern. Die Durchführung wird über den Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass) geregelt und ab 2024 zunehmend digitalisiert. Die frühe medizinische Betreuung ab dem Mutterleib hilft, bestehende Risiken und Erkrankungen frühzeitig zu behandeln.

Der Eltern-Kind-Pass

Der Eltern-Kind-Pass legt verpflichtende Untersuchungen fest. Sie werden während der Schwangerschaft und in den ersten Monaten nach der Geburt durchgeführt. Schwangere erhalten den Eltern-Kind-Pass bei ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen. Er liegt auch auf bei Allgemeinmedizinern, Ambulatorien, Familienberatungsstellen sowie den Geburtsambulanzen.

Die korrekte Durchführung ist die Voraussetzung für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes. Wer die verpflichtenden Untersuchungen (fünf während der Schwangerschaft, fünf in den ersten 14 Lebensmonaten) nicht durchführt, verliert den Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. Der Verlust beträgt derzeit 1.300 Euro – bei jedem Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die Durchführung der Untersuchungen ist bei Vertragsärzten der Sozialversicherungskassen in Österreich kostenlos.

Untersuchungen auch im Ausland möglich

Die Untersuchungen können auch im Ausland durchgeführt werden. Sie müssen den Vorgaben der Eltern-Kind-Passes entsprechen, um anerkannt zu werden. Eine Klärung vor der Abreise wird dringend angeraten. Versäumte Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sind nicht ohne weiteres nachzuholen und können zu Verlusten beim Kinderbetreuungsgeld führen.

Weiterführende Information: Eltern-Kind-Pass (oesterreich.gv.at)

Empfohlene Untersuchungen

Neben den den verpflichtenden Untersuchungen enthält der Eltern-Kind-Pass Empfehlungen. Dazu zählen Hüftultraschall-Untersuchung. Die Durchführung ist nicht verpflichtend und hat keine Auswirkungen auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes. Die letzten Untersuchungen des Eltern-Kind-Passes finden im Alter von rund fünf Jahren (58. bis 62. Lebensmonat) statt.

Impfungen für Kinder

Impfungen sind das zentrale Erfolgsrezept zur Eindämmung von zahlreichen, zum Teil lebensbedrohlichen Krankheiten. In Österreich zugelassene und empfohlene Impfungen durchlaufen zahlreiche Tests und Freigaben. Die Hersteller müssen für alle Impfungen vor der Zulassung die Wirksamkeit und die Verträglichkeit nachweisen. Impfschäden – also dauerhafte gesundheitliche Probleme nach einer Impfung – sind daher extrem selten. Kurze Nebenwirkungen – das sind Symptome wie Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle – können auch bei Kindern auftreten. Sie verschwinden in der Regel innerhalb weniger Tage.

Die folgenden Impfungen können in Österreich für Kinder kostenlos durchgeführt werden (bei Vertragsärzten und öffentlichen Impfzentren):

  • Masern-Mumps-Röteln
  • 6-fach Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis-Hepatitis B-Haemophilus influenza Typ B
  • 4-fach Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis
  • Pneumokokken
  • Meningokokken ACWY
  • Hepatitis B
  • Humane Papillomaviren (HPV)
  • Influenza
  • Rotavirus